Kurze Trainingseinheit – große Erfolge
Was hilft bei Rückenbeschwerden durch langes Sitzen?
Der Mensch ist nicht für das Sitzen gemacht und doch müssen viele Menschen auf Grund ihres Jobs sehr viel sitzen.Dieses lange Sitzen, gerade in einem Bürojob, kann eine Qual sein, denn Sitzen übt weitaus mehr Druck auf die Wirbelsäule aus als Stehen. Ein Problem, das viele Menschen an einem gewissen Punkt in ihrem Arbeitsleben haben.
Regelmäßiges Training kann hier den Schmerz lindern. Jedoch sind die üblichen Trainingseinheiten oft unzureichend. Menschen mit Rückenproblemen haben mehr Erfolg mit funktionellen Übungen, welche die Bewegungen im Alltag nachahmen. Hier eignet sich der Gang weg von den Geräten hin zu funktionellen Übungen mit dem eigenen Körpergewicht oder kleinen Zusatzmaterialien.
Das Training im Arbeitsplatz
Doch auch vor Ort kann etwas getan werden. Einfach durchzuführende Lockerungs- und Kräftigungsübungen können direkt am Arbeitsplatz helfen das Wohlbefinden zu Verbessern.
Die Lockerungs- und Dehnübungen lösen Probleme im Schulter- und Rückenbereich und lindern Kopfschmerzen nach langem Arbeiten am PC.
15-30 Minuten Rückentraining und Ausgleichsgymnastik ein- bis zweimal die Woche sind ein kurzes aber sehr effektives Training, das sich vor allem in Unternehmen großer Beliebtheit erfreut. Denn die Kollegen können in ihrer Arbeitskleidung teilnehmen ohne dabei ins Schwitzen zu kommen.
Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass die Mitarbeiter während dieser betrieblichen Gesundheitsmaßnahme wieder auftanken können und frischer an die Arbeit gehen. Der Produktionsablauf wird bei diesen kurzen Einheiten nur sehr geringfügig gestört, jedoch mit spürbarem Erfolg für die Arbeitnehmer.
Und das Beste ist, viele dieser Programme sind von den Krankenkassen gefördert. Der Arbeitgeber kann so etwas für die Gesundheit seiner Mitarbeiter tun und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile wahrnehmen.
Denn Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. So regelt es das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 Einkommenssteuer-Gesetz(EStG). Dabei können die Gesamtkosten, z. B. eines Seminars auf die teilnehmenden Mitarbeiter aufgeteilt werden.
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