Betriebliche Gesundheitsförderung
zertifiziert nach § 20 SGB V
Unternehmen Gesundheit
Immer mehr kleine und mittelständische Firmen und Betriebe setzen auf „Unternehmen Gesundheit“ und bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betriebliche Programme und Projekte zur Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung – und das lohnt sich gleich doppelt.
Steuerliche Vorteile nutzen
Der Staat unterstützt die Förderung der Mitarbeitergesundheit durch attraktive Steuervorteile: Bis zu 500 Euro können Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren. Voraussetzung ist der Zertifizierung der Kursangebote nach § 20 SGB V.
Echte Win-Win-Situation
Betriebliche Gesundheitsförderung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine echte win-win-Situation.